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Passives Einkommen durch Direktinvestment in Photovoltaik
 

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  • 6,8% Ertrag pro Jahr

  • 20 Jahre gesicherte Einspeisevergütung durch EEG 

  • hohe Steuerliche Abschreibung von 50% der Anlagesumme (IAB + AFA)

  • nachhaltiges Investment 

  • Transparenz für den Käufer - direktes Eigentum, kein Fonds, keine Beteiligung

  • Investitionsstandort Deutschland

IAB - Investitionsabzugsbetrag! Was ist das?

Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG erlaubt eine vorzeitige steuerliche Abschreibung geplanter Investitionen. Er soll Unternehmern den Erwerb beweglicher Wirtschaftsgüter erleichtern. Durch die Abschreibung von bis zu 50% des erwarteten Anschaffungspreises können beträchtliche Steuervorteile für geplante Investitionen genutzt werden. Die eingesparten Steuern können als Eigenkapital oder zur Finanzierung dienen. Die Abschreibung kann bis zu drei Jahre vor der Anschaffung erfolgen, jedoch nicht im Anschaffungsjahr. Der IAB ersetzte die frühere Ansparabschreibung im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008. Unter bestimmten Bedingungen zählt eine Photovoltaikanlage zu den beweglichen Wirtschaftsgütern. Die Kombination von Abfindung und Investitionsabzugsbetrag in Verbindung mit Photovoltaik-Investitionen bietet einzigartige steuerliche Vorteile. Aufgrund der erheblichen Steuereinsparungen im Jahr der IAB-Anwendung sind Solarinvestitionen eine effektive Methode, um bspw. bei einer Abfindung Steuern in Vermögen umzuwandeln.

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags für Photovoltaikanlagen sind wie folgt:

Er gilt für die Abschreibung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.- Es können bis zu 50% der erwarteten Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden.- Die Gesamtsumme der beantragten Investitionsabzugsbeträge pro Kalenderjahr darf 200.000 € nicht überschreiten.- Ein Nachweis über die Absicht zur Investition ist nicht mehr erforderlich. Allerdings wird der IAB aufgehoben, wenn innerhalb von 3 Jahren keine Investition getätigt wird. Aufgehobene IABs führen zur Rückzahlung der Steuererstattung inkl. Verzinsung.

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Sebastian Köhler Financial Consulting
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